Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den gebrauchter Kraftfahrzeuge - Gebrauchtfahrzeuge-Verkaufsbedingungen (Eigengeschäft) Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge (Kaufgegenstand genannt) durch HCC-International e.K. (Verkäufer) im eigenen Namen.

§1 Gültigkeit

1. Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Käufer an seine verbindliche Bestellung höchstens bis zehn Tage gebunden. Falls der Käufer die ihm angebotene Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht, ist er an seine verbindliche Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist bestätigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichtendes Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer.

3. Für andere Rechte des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschuss überwiegen.

§2 Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, es sei denn Käufer und Verkäufer haben etwas anderes vereinbart.

2. Gegenansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtkräftiger Titelvorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

§3 Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben.

2. Der Käufer kann zehn Tage nach Verstreichen eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf Zehn-Tage-Frist eine angemessene Frist zu Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeithandelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre

3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

§4 Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages ausstehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des des öffentlichen Rechts, ein öffentliches rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§5 Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen erfolgt unter Ausschlussjeglicher Sachmängelund Rechtsmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliche-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer groben, fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zwecks gerade auferlegen
will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf den bei Vertragsabschluss vorsehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter. Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

4. Liegt eine Verbrauchsgüterkauf vor und soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes;

a.) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer ohne schuldhaftes Zögern geltend zu machen.
b.) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung am Ort der Nacherfüllung, d.h. am Sitz des Verkäufers zur Verfügung zu stellen.
c.) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d.) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.

§6 Mängelrügen

Eventuelle Mängelrügen und Nachbesserungsverlangen sind an den Verkäufer zu richten. Der Käufer hat in diesem Fall das Fahrzeug dem Verkäufer zum Zweck der Überprüfung und ggf. Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

§7 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel wird gemäß § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr verkürzt

Sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Verkürzung gilt ferner auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist sind Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen sonstiger Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§8 Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant

bzw. basierend unter anderem auf Informationen von Vorbesitzer oder Lieferant geben ausschließlich Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkäufers, bzw. Vermittlers und stellen keine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Der Verkäufer bzw. Vermittler weist darauf hin, dass vom Verkäufer, Vorbesitzer, Lieferanten des Verkäufers oder sonstigen Dritten gemachte Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung und Unfallvorschäden keine vollständige verlässliche Auskunft über die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeuges bieten. Eher ist bei steigendem Alter, wie auch höherer Zahl der Vorbesitzer oder Art der Nutzung davon auszugehen, dass Angaben z.B. zur Laufleistung und zu Unfallvorschäden von der tatsächlichen Beschaffenheit abweichen. Das sich hieraus ergebende Risiko hinsichtlich der tatsächlichen Beschaffenheit der Sache wird vom Käufer übernommen.

§9 Schadensersatz

Eine Haftung des Verkäufers für Schäden des Käufers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Käufers durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§10 Begutachtung des Fahrzeuges / Mängelfeststellungen / Vertragsanpassung / Rücktritt

Der Käufer hat, sofern er es wünscht, die Möglichkeit, den Zustand des Fahrzeuges durch ein kaufbegleitendes Gutachten eines Sachverständigen am Betriebssitz des Verkäufers überprüfen zu lassen. Sein Kostenbeitrag hierfür beträgt 390,00 ?. Ggf. weitergehende Kosten trägt der Verkäufer. Der Verkäufer übernimmt für den Inhalt des Gutachtens keine Haftung. Gelangt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs von dem im Fahrzeugcheck genannten Zustand oder von dem bisher vertraglich vereinbarten Zustand deutlich abweicht, oder stellt er fest, dass das Kfz bisher nicht bekannte, erhebliche Mängel i.S. des § 434 BGB aufweist, ist der Käufer berechtigt, seine Bestellung spätestens bis zum 5. Werktag ab Bestellung zurückziehen. Falls bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, können Käufer und Verkäufer im zuvor beschriebenen Fall von diesem Vertrag zurücktreten. Bei zulässigem Rücktritt vom Vertrag übernimmt der Verkäufer unter entsprechender Freistellung des Käufers die gesamten Kosten der Begutachtung.

§11 Untersuchungsbefund des Verkäufers / kaufbegleitendes Gutachten

Ggf. hat der Verkäufer, bzw. Vermittler das Fahrzeug zusätzlich, z.B. nach dem Fahrzeugcheck der GW 2002 des BVfK e.V. Bonn überprüft, oder durch einen Gutachter überprüfen lassen. Der Prüfungsumfang ergibt sich dann aus dem der Bestellung beigefügten Protokoll oder Gutachterbericht. Das Protokoll, bzw. der Gutachterbericht und der dort enthaltene Untersuchungsbefund sind in diesem Fall, insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit der Kaufsache, Gegenstand dieses Vertrages. Das Protokoll bzw. der Untersuchungsbericht stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache dar. Die Untersuchung beschränkt sich auf eine Sicht- und ggf. Funktionsprüfung. Eine weitergehende Untersuchung, insbesondere unter Demontage von Fahrzeugteilen, hat nicht stattgefunden.

§12 Das kaufbegleitende Gutachten

wird Gegenstand dieses zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertrages, stellt jedoch keine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache dar. Der Untersuchungsbefund des Verkäufers wird Gegenstand dieses zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertrages, stellt jedoch keine Garantie f

§13 Gefahrübergang

Mit dem Vertragsschluss geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des verkauften Fahrzeugs auf den Käufer über, auch wenn das Fahrzeug

§14 Abnahmetermin

Bleibt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage nach vereinbarter Fälligkeit und/oder mit der Abnahme des Kaufgegenstands ab mitgeteiltem Bereitstellungsdatum in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§15 Unfallfreiheit

Es erfolgt keine Zusicherung der Unfallfreiheit, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Insbesondere muss davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit leichtere Beschädigungen erlitten hat, die unter Umständen zu einer geringfügigen Wertminderung von nicht mehr als 5% des fahrzeugwertes, maximal Euro 500,00 geführt haben. Dies gilt jedoch nicht für die Unfallschäden, für deren Beseitigung Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich waren.

16 Verbrauchs- und Emissionswerte

Die in Werbung und Prospekten angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte werden im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter ?Laborbedingungen? ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb werden diese Werte fast immer deutlich überschritten. Auch die in Fachtests ermittelten, i.d.R. um 30% - 40% über den offiziellen Angaben liegenden Verbrauchswerte, können von den individuellen Werten abweichen, da sie durch viele Einflüsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggesamtgewicht, Sonderausstattungen etc. beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich über den offiziellen Angaben liegen. Aus diesen Gründen erfolgt für das hier verkaufte Fahrzeug keine Eigenschaftszusicherung bezüglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen.

§17 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

1.) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 2,50 Eur/Km geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§18 Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Dem Verbraucher steht gem. § 312g BGB bei Fernabsatzverträgen (?Verträge, bei denen für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden?) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Nähere Informationen hierzu können der beigefügten Widerrufsbelehrung entnommen werden. Für die etwaige Ausübung des Widerrufsrechts kann, das ebenfalls zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden werden. Rechtsfolgen des Widerrufs Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hauptsächlich geht es also darum, dass der Kaufpreis erstattet wird und der Verkäufer das Fahrzeug zurückerhält. Sofern der Verkäufer das Fahrzeug nach dem Kauf an den Verbraucher geliefert und hierfür Kosten berechnet hat, werden dem Verbraucher diese Kosten zurückerstattet. Die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs gehen entsprechend der in der Widerrufsbelehrung getroffenen Regelung zu Lasten des Verbrauchers

§19 Wertersatzpflicht

Überdies muss der Verbraucher im Widerrufsfall für einen Wertverlust des Fahrzeugs Ersatz leisten, sofern der Wertverlust auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der über das hinausging, was zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig war. Dazu zählt die nach dem Kauf übliche Inbetriebnahme. Was gehört zur Prüfung des Fahrzeugs und führt nicht zu einer Wertersatzpflicht? Zur Prüfung gehört das Testen des Fahrzeugs. Der Wertverlust, der dadurch entsteht, dass der Verbraucher sich in das Fahrzeug setzt, alle Instrumente ausprobiert und mit dem Fahrzeug eine kurze Strecke möglichst auf nichtöffentlicher Verkehrsfläche zurücklegt, muss nicht ersetzt werden. Die Strecke sollte dabei 20 km nicht übersteigen. Eine Erprobungsfahrt auf öffentlicher Straße kann unter Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens (§ 16a FZV) oder eines dem Verkäufer zugeteilten roten Kennzeichen (§ 16 FZV) unternommen werden.

Was müsste der Verbraucher hingegen ersetzen? Eine Ersatzpflicht besteht grundsätzlich bei Verschlechterungen des Fahrzeugs wie z. B. eine Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung oder eine Inanspruchnahme des Fahrzeugs, die über das für die Prüfung erforderliche Maß hinausgeht. Insbesondere ist es für eine Fahrzeugprüfung nicht notwendig, das Fahrzeug zuzulassen. Der mit einer Eigenzulassung verbundene Wertverlust ist stets vom Verbraucher zu ersetzen:

- Bei Neufahrzeugen droht durch die Erstzulassung auf den Käufer ein Wertverlust von regelmäßig 20 %. - Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Wertverlust geringer, kann aber nach der Rechtsprechung bis zu 15 % betragen.

In Kenntnis dieser aufklärenden Informationen beabsichtigt der Käufer*:

- von der Möglichkeit einer Fahrzeugprüfung und Probefahrt im Rahmen der beim Verkäufer zur Verfügung stehenden technischen und örtlichen Begebenheiten Gebrauch zu machen - von der Möglichkeit einer Probefahrt auf öffentlicher Straße unter Verwendung eines roten Kennzeichens bzw. eines Kurzkennzeichens Gebrauch zu machen (max. 20 km) - unter Inkaufnahme eines drohenden Wertverlustes das Fahrzeug über den Umfang einer normalen Fahrzeugprüfung hinaus in Betrieb zu nehmen

§20 Forderungsmanagement und Inkasso

Unser Partner im Forderungseinzug ist die Creditreform.

§21 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§22 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

1. Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

§23 Schiedsstelle

Ist der Verkäufer, bzw. Vermittler Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. Bonn, kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihren getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der BVfK e.V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz

§24 Gerichtsstand

1.Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuteneinschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2.Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. §25 Salvatorische Klausel Soweit eine Regelung in einem Satz dieses Vertrages unwirksam ist, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist im vermuteten Interesse der Beteiligten in eine wirksame Regelung umzudeuten.

§25 Salvatorische Klausel

Soweit eine Regelung in einem Satz dieses Vertrages unwirksam ist, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist im vermuteten Interesse der Beteiligten in eine wirksame Regelung umzudeuten.